Mit einem Kraftfahrzeug hältst du beim Überholen von Radfahrenden innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter Seitenabstand. Reicht der Platz nicht sicher, bleibst du dahinter.
Was passiert hier?
Vor dem blauen Auto fährt ein Radfahrer. Gegenverkehr und eine durchgezogene Linie begrenzen den verfügbaren Raum.
So verhältst du dich richtig
- Prüfe Sicht, Gegenverkehr, Markierungen und den gesamten Überholweg.
- Halte innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter Seitenabstand.
- Verzichte auf das Überholen, wenn der Abstand nicht während des gesamten Manövers sicher bleibt.
Warum?
Radfahrende brauchen Bewegungsraum für Wind, Unebenheiten und Ausweichbewegungen.
Die Mindestabstände sind in § 5 StVO ausdrücklich festgelegt.
Darauf musst du achten
- Fahrbahnbreite und Gegenverkehr
- Durchgezogene Linie oder Überholverbot
- Kurve, Kuppe oder unklare Verkehrslage
Häufiger Fehler
Den Seitenabstand zu knapp einzuschätzen oder kurz vor einer unübersichtlichen Stelle noch vorbeizufahren.
Was wäre anders, wenn …?
Radfahrer ist ein Kind
Rechne besonders mit unsicheren Bewegungen und verzichte bei geringstem Zweifel auf das Überholen.
Außerorts
Der Mindestseitenabstand beträgt 2 Meter.
Merksatz
Kein Platz für den Abstand? Kein Platz zum Überholen.
Rechtsgrundlage und Quellen
Die Regel wurde am 04.11.2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.