Nähert sich ein Linien- oder gekennzeichneter Schulbus mit Warnblinklicht einer Haltestelle, darfst du ihn nicht überholen. Hält er dort, darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand vorbeifahren – nötigenfalls musst du warten.
Was passiert hier?
Der Bus steht mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle. Fahrgäste könnten vor oder hinter dem Bus die Fahrbahn betreten.
So verhältst du dich richtig
- Reduziere bereits beim Erkennen des Warnblinklichts deutlich das Tempo.
- Steht der Bus, fahre nur mit Schrittgeschwindigkeit und großem Sicherheitsabstand vorbei.
- Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.
- Warte, wenn Fahrgäste behindert oder gefährdet werden könnten.
Warum?
Der Bus verdeckt Personen und nimmt ihnen die Sicht auf den Verkehr.
Die StVO unterscheidet zwischen dem sich nähernden Bus (Überholverbot) und dem haltenden Bus (Schrittgeschwindigkeit).
Darauf musst du achten
- Gleichzeitiges Blinken aller Fahrtrichtungsanzeiger
- Haltestellenbereich
- Personen an Türen oder Fahrbahnrand
Häufiger Fehler
Am stehenden Bus nur etwas langsamer zu fahren. Gefordert ist Schrittgeschwindigkeit – und bei Unsicherheit Warten.
Was wäre anders, wenn …?
Bus fährt noch zur Haltestelle
Ein Linien- oder gekennzeichneter Schulbus mit Warnblinklicht darf in dieser Phase nicht überholt werden.
Getrennte Fahrbahnen
Die besondere Regel für den Gegenverkehr bezieht sich auf dieselbe Fahrbahn; eine bauliche Trennung ändert die Einordnung.
Merksatz
Blinkt der Bus: heranfahrend nicht überholen, haltend nur Schrittgeschwindigkeit.
Rechtsgrundlage und Quellen
Die Regel wurde am 04.11.2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.